Eröffnungsvortrag | Zeitzeugen im DDR-Gedächtnis

Prof. Dr. Martin Sabrow (HU Berlin / ZZF Potsdam)

Prof. Dr. Martin Sabrow

In seinem Eröffnungsvortrag „Zeitzeugen im DDR-Gedächtnis“ erörterte der Potsdamer Zeithistoriker und Ko-Direktor des Zentrums für Zeithistorische Forschung, Prof. Dr. Martin Sabrow, die Rolle des Zeitzeugens als Phänomen der Geschichtskultur und fragte nach der Spezifik von ‚DDR-Zeitzeugenschaft‘ im Vergleich zur ‚NS-Zeitzeugenschaft‘.

Vor dem Hintergrund der Unterscheidung von Zeitzeugen, ‚Tatzeugen‘ und ‚historischen Fachexperten‘ bestimmte Sabrow die Funktion von Zeitzeugenschaft. Ein Zeitzeuge beglaubige nicht so sehr einen Tatbestand außer sich, als er vielmehr selbst durch seine Erzählung eine ‚Geschehenswelt‘ konstituiere. Es gehe nicht um präzise Vermittlung von Fakten, sondern um die Dokumentation einer Vergangenheit durch eine Person und damit um die Autorisierung einer bestimmten Vergangenheitsdeutung.

Sabrow skizzierte Entwicklungslinien der Sachgeschichte von Zeitzeugenschaft seit 1945 und deren in den mittleren 1970er Jahren einsetzende deutsche Begriffsgeschichte. Bereits unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg seien jüdische Überlebende systematisch befragt worden, das ‚Zeitzeugenarchiv‘ in Yad Vashem gehe auf das Jahr 1954 zurück. Im Zusammenhang mit der sich seit den späten 1970er Jahren entwickelnden strukturgeschichtlichen Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus habe eine ‚Bewegung gegen das kommunikative Beschweigen der Vergangenheit‘ eingesetzt, welches diese ‚Bewegung‘ trotz der strukturgeschichtlich orientierten Faschismusinterpretationen im Kontext der Studentenbewegung als ungebrochen angesehen habe. Daraufhin sei Zeitzeugenschaft immer deutlicher im Laufe der 1980er Jahre, besonders um 1987/88, zu einem gängigen Thema in Buch- und Aufsatztiteln in Bezug auf die Geschichte des Nationalsozialismus geworden, bei der es nicht mehr um ‚Vergangenheitsbewältigung‘, sondern um ‚Vergangenheitsaufarbeitung‘ gegangen sei und die einem ‚geglätteten Distanzierungsritual‘ eine ‚konkrete Verfolgungs- und Leidensrealität‘ habe entgegensetzen wollen. Auch in der Schule sei die Arbeit mit Zeitzeugen intensiviert worden, um die zuvor dort marginaliserte NS-Geschichte ins Zentrum rücken zu helfen. Die Sammlungsbewegung entsprechender Video-Archive habe einen ersten Höhepunkt in den 1990er Jahren erfahren.

Habe sich die eigentliche ‚Geburt des Zeitzeugen‘ als Funktionsträger in der justiziellen Aufarbeitung vor einer internationalen Öffentlichkeit nach Kriegsende erst im Zusammenhang mit dem Eichmann-Prozess 1961 – auch mit der Absicht einer israelisch-jüdischen Identitätsstiftung – vollzogen, so begleite die Figur des Zeitzeugen die als ‚Historisierung der DDR‘ apostrophierte Aufarbeitung der DDR-Geschichte von Anfang an.

Eröffnungsvortrag

Eröffnungsvortrag

Mittlerweile seien Zeitzeugen zur ‚eigentlichen Leitfigur‘ im westlichen Geschichtsdiskurs avanciert. Während ihnen zunächst die Funktion einer ‚demokratischen Gegenerzählung von unten‘ zugesprochen worden sei, um eine als fortwirkend erfahrene Macht der Vergangenheit zu brechen, habe sich im Laufe der letzten 30 Jahre eine ‚Hegemonie‘ der Zeitzeugenrolle entwickelt, deren Entstehung Sabrow mit einem ‚Generationswechsel‘ korrelierte. Die ‚illustrative Funktion‘ von Zeitzeugenberichten stehe nunmehr im Zentrum. Dieser ‚Wandel vom kritischen Herausforderer zum affirmativen Belegspender‘ sei dabei auch verbunden mit der Entwicklung etwa von mobilen, synchronen und digitalen Audio- und Video-Aufnahmetechniken. Im Hinblick hierauf problematisierte Sabrow auch den Eindruck einer scheinbar ‚unendlichen Vielfalt‘ an Zeitzeugenberichten, den entsprechende Portale seines Erachtens suggerieren. Generell sei zudem eine Konservierung von Zeitzeugenschaft unmöglich, da die ‚Mittlerfunktion‘ zwischen Vergangenheit und Gegenwart mit dem öffentlich bekannten Tod eines Zeitzeugen erlösche. Die ‚Denkfigur der sekundären Zeitzeugenschaft‘ stelle jedoch – vielleicht – einen Weg zur Lösung dieses Problems dar.

Sabrows Hypothese eines ‚kulturellen Verlangens‘ nach ‚unmittelbarer‘, ‚auratischer‘ ‚Begegnung mit der Vergangenheit‘, die durch Zeitzeugen ermöglicht werden solle, stützte er einerseits mit der These, ‚das Authentische‘ stelle einen ‚Mythos der Moderne‘ dar, anderseits mit einem angenommenen Bedürfnis der ‚Vergewisserung des Vergangenen als Vergangenem‘, also seiner Überwundenheit und Unschädlichkeit.  Dieses letztere Bedürfnis sei der Grund dafür, dass ein ‚bekennender Nazi‘ oder ein ‚eifernder Kommunist‘ aufgrund ihrer ‚fehlenden Katharsisbereitschaft‘ zu Zeitzeugen ungeeignet seien. Zeitzeugen seien unmittelbar mit Aufarbeitung verknüpft und dürften daher keine ehemaligen ‚Täter‘ sein, sondern müssten gegenwärtige ‚Wertmaßstäbe‘ übernehmen.

Einblicke

Einblicke

Zwei wesentliche Unterschiede zwischen ‚BRD-Zeitzeugenschaft‘ und ‚DDR-Zeitzeugenschaft‘ machte Sabrow aus, insofern auf der einen Seite, im Falle der BRD, eine fehlende oder kaum ‚schlimme Vergangenheit‘ (Christian Meier), die auch nicht unwiederbringlich verloren sei, deren Gegenteil auf der anderen Seite gegenüberstehe. Demgegenüber konstatierte Sabrow mit dem Hinweis auf Aufarbeitungskontext und Authentizitätsverbürgung eine strukturelle Gemeinsamkeit von ‚NS-‘ und ‚DDR-Zeitzeugenschaft‘, zwischen denen übrigens keine grundsätzliche Differenz bestehe.

Schließlich fasste Sabrow seine Befunde in vier spezifischen, historisch begründeten Distinktionsmerkmalen von ‚DDR-Zeitzeugenschaft‘ im Gegensatz zu ‚NS-Zeitzeugenschaft‘ zusammen; neben größerer zeitlicher Nähe, die auch die von Sabrow aufgegriffene Unterscheidung von ‚impliziter‘ und ‚expliziter Zeitzeugenschaft‘ erforderlich mache, und einer größeren zu bezeugenden Zeitspanne unterscheide sich ‚DDR-Zeitzeugenschaft‘ von ‚NS-Zeitzeugenschaft‘ besonders durch die für die DDR von Anfang an bestehende Begleitung des Aufarbeitungsprozesses durch Zeitzeugen, die ihnen nicht die Funktion einer Gegenerzählung habe zukommen lassen. Als letztes Distinktionsmerkmal hob Sabrow hervor, dass ‚DDR-Zeitzeugenschaft‘ stärker umstritten sei als ‚NS-Zeitzeugenschaft‘, da für jene kein stabiler Deutungsrahmen bestehe, sondern vielmehr verschiedene ‚DDR-Gedächtnisse‘ miteinander im Konflikt um den Deutungsanspruch stehen.